Bei winterlichem Schulausfall: Landkreis Stade

Informiert über Radio, Internet, Twitter und App

Landkreis Stade. Der Winter kommt. Die Kinder freuen sich auf die weiße Pracht, doch können Eis und Schnee den Weg zur Schule erschweren. An solchen Tagen gilt es, mehr Zeit für den Schulweg einzuplanen. Denn nur bei extremer Witterung fällt die Schule aus. Die Erziehungsberechtigten dürfen im Einzelfall jedoch selbst entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu behalten, wenn sie auf dem Schulweg eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.

 

Ob die Schule ausfällt, wird bei extremem Schneefall oder gefährlichem Glatteis am frühen Morgen entschieden. Ein kreisweiter Unterrichtsausfall wird so schnell wie möglich im Radio, unter www.landkreis-stade.de im Internet sowie über die App „Schulausfall?“ (NOLIS) vom Landkreis bekannt gegeben. Wer dem Landkreis Stade auf Twitter folgt (@lkstade), wird auch über den Kurznachrichtendienst informiert.

 

Ausschließlich in dem sehr seltenen Fall, dass im gesamten Landkreis Stade die Schulen nur unter unzumutbaren Bedingungen erreicht würden, ordnet der Landrat einen allgemeinen Ausfall des Unterrichts an. Entscheidend ist dafür die konkrete Gefahrensituation und nicht die Wettervorhersage. Die Entscheidung über einen solchen gravierenden Eingriff wird deshalb in den frühen Morgenstunden getroffen.

 

Die Bekanntgabe eines Schulausfalls erfolgt daraufhin unverzüglich über Rundfunk  (NDR, FFN etc.) in der Regel im Zuge der Verkehrsnachrichten Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de (Klick  auf „Schulausfälle Niedersachsen“)

auf der Internetseite  www.landkreis-stade.de

Twitter (https://twitter.com/lkstade).

Mobile App “Schulausfall?” der NOLIS GmbH (iOS und Android)

 

Noch ein wichtiger Hinweis: Die Schulen stellen eine Aufsicht für diejenigen Schülerinnen und Schüler sicher, die trotz eines angeordneten Unterrichtsausfalls nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule gekommen sind.

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

 

Die Entscheidung des Landkreises, den Schulunterricht aufgrund des Winterwetters ausfallen zu lassen, wird der Ausnahmefall bleiben. Denn in der Regel kann die Schülerbeförderung mit Bussen und Bahnen auch bei winterlichem Wetter trotz Beschwerlichkeiten stattfinden. Dafür sorgen die verschiedenen Winterdienste im Landkreis Stade. Sie geben ihr Bestes, um Straßen und Wege trotz Eis und Schnee befahrbar zu halten. Auch die Verkehrsunternehmen bereiten sich rechtzeitig auf die eisige Jahreszeit vor.

 

Eltern sollten übrigens darauf achten, dass Kinder auf dem Weg zur Schule in der dunklen Jahreszeit gut zu erkennen sind und mit Warnwesten oder reflektierenden Kragen ausgerüstet sind.   (Pressestelle Landkreis Stade)